Bartholomäus Bangert , 16001675 (75 Jahre alt)

Name
Bartholomäus /Bangert/
Nachname
Bangert
Vornamen
Bartholomäus
Geburt um 1600

HeiratMargarethe ...Diese Familie ansehen
1638 (38 Jahre alt)
Geburt einer TochterBarbara Bangert
2. Juni 1639 (39 Jahre alt)
Geburt einer TochterGertrud Bangert
25. April 1641 (41 Jahre alt)
Geburt eines SohnsJohann Bangert
9. Oktober 1642 (42 Jahre alt)
Geburt einer TochterKatharina Bangert
27. April 1645 (45 Jahre alt)
Geburt eines SohnsAdam Bangert
2. Mai 1646 (46 Jahre alt)
Geburt einer Tochter(Anna) Barbara Bangert
23. Dezember 1649 (49 Jahre alt)
Geburt eines SohnsJohann Bartholomäus Bangert
1651 (51 Jahre alt)

HeiratKatharina ...Diese Familie ansehen
1654 (54 Jahre alt)
Tod einer EhefrauMargarethe ...
vor 1655 (55 Jahre alt)

Geburt einer TochterMargarethe Bangert
August 1655 (55 Jahre alt)

Taufe einer TochterMargarethe Bangert
8. August 1655 (55 Jahre alt)
Geburt eines SohnsJohann Georg Bangert
Februar 1658 (58 Jahre alt)

Taufe eines SohnsJohann Georg Bangert
10. Februar 1658 (58 Jahre alt)
Heirat eines KindsJohann BangertMaria ...Diese Familie ansehen
um 1664 (64 Jahre alt)
Geburt eines SohnsJohann Nikolaus Bangert
1666 (66 Jahre alt)
Heirat eines KindsAdam BangertAnna Margareta KochDiese Familie ansehen
um 1670 (70 Jahre alt)

Geburt eines SohnsJohann Peter Bangert

Geburt eines SohnsNikolaus Bangert

Tod 1675 (75 Jahre alt)
Familie mit Margarethe ...
er selbst
Ehefrau
Heirat Heirat1638Mörlenbach, Bergstraße
17 Monate
Tochter
23 Monate
Tochter
18 Monate
Sohn
3 Jahre
Tochter
1 Jahr
Sohn
16461722
Geburt: 2. Mai 1646 46Weiher, Bergstraße
Tod: 24. Januar 1722Unter-Mengelbach, Bergstraße
4 Jahre
Tochter
2 Jahre
Sohn
Sohn
Sohn
Familie mit Katharina ...
er selbst
Ehefrau
Heirat Heirat1654Mörlenbach, Bergstraße
20 Monate
Tochter
3 Jahre
Sohn
9 Jahre
Sohn
16661731
Geburt: 1666 66Weiher, Bergstraße
Tod: 8. November 1731Weiher, Bergstraße
Notiz

Ist im Jahre 1623 in Mitlechtern genannt. Ist im Jahre 1639 neuer Zentmann in Weiher. Hat 1654 zwei Eigentümer von Peter Spath.

Zentmann = Einwohner, welcher 1/10 seines Einkommens oder der Ernte an den Gutsherren abgeben musste

Huldigung: Der Lehnsmann war verpflichtet, seinem Lehnsherrn in einem offiziellen Akt Gefolgschaft und Treue zuzusichern. Der Lehnsherr sicherte dem Vasallen im Gegenzug ebenfalls Treue und darüber hinaus Schutz sowie die Wahrung seiner Rechte zu. Die Huldigung wird zu den promissorischen Eiden (Versprechens-Eide) gezählt.

Zur Huldigung kam es in erster Linie bei der Neuvergabe von Lehen oder wenn, meist durch Erbfall, entweder ein neuer Lehnsherr oder Lehnsnehmer als Nachfolger in seine Rechte eingesetzt wurde. In diesem Fall wurde auch das Lehnsversprechen erneuert. Gemäß regionaler Rechtstraditionen konnten auch häufigere Huldigungen vorgeschrieben sein, etwa einmal jährlich. Zudem dienten auch politische Ereignisse als Anlass für erneute Huldigungen, beispielsweise große Reichsversammlungen, das Endeeines Aufstands gegen den Herrscher, die offizielle Einsetzung eines Nachfolgers in seine Erbansprüche, die Abreise oder die Rückkehr von einem Kreuzzug. Auch die Grundherren konnten von ihren Untertanen die Huldigung einfordern.